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Therapie nach
Unfallverletzungen

Sie haben sich bei einem Unfall eine Handverletzung zugezogen. Sie wurden operiert oder konservativ versorgt und Ihr Arzt/Ihre Ärztin hat Ihnen eine Verordnung für Ergotherapie ausgestellt. 

Bei frischen Verletzungen ist ein zeitnaher Therapiestart sinnvoll. So kann ich Sie optimal beraten und bei der Wiederherstellung einer uneingeschränkten Handfunktion unterstützen.

Unter anderem werden folgende Diagnosen behandelt: 

 

  • Frakturen 

  • Beuge- und Strecksehnenverletzungen

  • Band- und Kapselverletzungen

  • Nerven­verletzungen

  • Weich­teil­ver­let­zungen, z.B. Beisswunden, Stichwunden, Infektionen etc.

  • Luxa­tionen und Distorsionen

  • Ampu­ta­tionen und Replantationen

  • Verbren­nungen und Erfrierungen

  • Poly­trauma

  • Sport­ver­let­zungen


 

Informationen für Patient*innen:

Kostenübernahme  
Mit einer gültigen Verordnung werden die Kosten für die Therapie von der zuständigen Versicherung (Krankenkasse, Unfallversicherung, IV, Militärversicherung) übernommen.

Wenn Sie die Kosten selber tragen möchten, ist eine Verordnung nicht notwendig. Der Betrag wird dann direkt nach erfolgter Therapie fällig. Gerne gebe ich Ihnen Auskunft über die Tarife. 

 

Dauer einer Therapiesitzung 
Eine Behandlung dauert 30 - 60 Minuten, je nach Diagnose und Therapieziel. Ich bitte Sie, im Verhinderungsfall die Therapie 24 Stunden vorher abzusagen. Termine, die nicht rechtzeitig abgesagt wurden, werden privat in Rechnung gestellt.

Mitbringen
Zum ersten Termin bringen Sie bitte die gültige Verordnung mit und Ihre Krankenkassenkarte, resp. Infos zur Unfallversicherung und Ihre Schadennummer. 

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