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Therapie bei Erkrankungen

Sie haben eine Erkrankung an der Hand und wurden aufgrund einer Erkrankung operiert.
Ihr Arzt/Ihre Ärztin hat Ihnen eine Verordnung für Ergotherapie ausgestellt. 

Besonders nach einer frischen Operation ist ein zeitnaher Therapiestart sinnvoll. So kann ich Sie optimal beraten und bei der Wiederherstellung einer uneingeschränkten Handfunktion unterstützen.

Unter anderem werden folgende Diagnosen behandelt: 

  • Rheu­ma­ti­sche Erkran­kungen, z.B. Polyarthritis, Polyarthrose, Gelenk­er­satz (Arthro­plastik), etc.

  • Weichteilerkrankungen, z.B. Sehnenscheidenentzündungen, Morbus Dupuytren, Epicondylitis, etc.

  • Ganglien und Tumore

  • Über­las­tungs­syn­drome

  • Nerven­kom­pres­si­ons­syn­drome, z.B. Carpaltunnel Syndrom, etc. 

  • CRPS Complex Regional Pain Syndrome (ehem. Morbus Sudeck)

  • Durchblutungsstörungen

  • Angeborene Fehlbildungen

 

 

Informationen für Patient*innen:

Kostenübernahme  
Mit einer gültigen Verordnung werden die Kosten für die Therapie von der zuständigen Versicherung (Krankenkasse, Unfallversicherung, IV, Militärversicherung) übernommen.

Wenn Sie die Kosten selber tragen möchten, ist eine Verordnung nicht notwendig. Der Betrag wird dann direkt nach erfolgter Therapie fällig. Gerne gebe ich Ihnen Auskunft über die Tarife.

Dauer einer Therapiesitzung 
Eine Behandlung dauert 30 - 60 Minuten, je nach Diagnose und Therapieziel. Ich bitte Sie, im Verhinderungsfall die Therapie 24 Stunden vorher abzusagen. Termine, die nicht rechtzeitig abgesagt wurden, werden privat in Rechnung gestellt.

Mitbringen
Zum ersten Termin bringen Sie bitte die gültige Verordnung mit und Ihre Krankenkassenkarte, resp. Infos zur Unfallversicherung und Ihre Schadennummer. 

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